Ab welchem Einkommen muss ich überhaupt Steuern bezahlen?

Wenn  das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 8.004 EUR, bei Ehegatten 16.008 EUR (stand 2010) liegt, muss keine Steuer bezahlt werden.

Bereits gezahlte Steuer werden komplett zurück erstattet.


Welche Einkünfte sind steuerfrei?

Für 450 EUR-Jobs (Minijobs ab 2013) und 50-Tage-Jobs, die über die Minijobzentrale verwaltet werden, hat bei Pauschalversteuerung der Arbeitgeber bereits die Steuern bezahlt. Diese Einkünfte müssen in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Ausnahme: Es wurde auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und der Arbeitnehmer hat Lohnsteuer gezahlt.

Auch eine Tätigkeit als Übungsleiter in Sportvereinen, als Jugendleiter, als Betreuer, als Mitarbeiter in einer öffentlichen Einrichtung oder Ähnlichem ist bis zu 2.100 EUR im Jahr steuerfrei.

Wenn man als Angestellter (nichtselbständige Arbeit) noch andere Einkünfte von insgesamt maximal 410 EUR jährlich erzielt, sind diese Einnahmen steuerfrei.


Welche Angaben muss eine steuerlich korrekte Rechnung enthalten?

 Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  3. das Ausstellungsdatum,
  4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rech-nungsnummer),
  5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegen-stände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
  7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Ent-gelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ( § 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
  8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuer-betrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und
  9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten: 

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  2. das Ausstellungsdatum,
  3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
  4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder son-stige Leistung eine Steuerbefreiung gilt


Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden?

Der Abgabetermin für die Steuererklärungen von Pflichtveranlagten ist der 31.05. des Folgejahres. Für durch einen Steuerberater vertreten Steuerpflichtige wird die Abgabe-frist auf den 31.12.des Folgejahres verlängert.

Nach dieser Frist kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld festsetzen oder die Besteuerungsgrundlage sogar schätzen.

Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt (Antragsveranlagung) hat dazu maximal 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit.


In welcher Höhe kann man Geschenke steuerlich geltend machen?

Hierbei muss zwischen Geschenke an Geschäftspartner/Kunden etc. und Geschenke an die eigenen Arbeitnehmer unterschieden werden.

  • Geschenke an einen Kunden dürfen pro Jahr und Empfänger den Betrag von 35 EUR (netto) nicht überschreiten. 
  • Geschenke an die eigenen Arbeitnehmer oder seinen Familienangehörigen dürfen anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses in Höhe von 40 EUR steuerfrei übergeben werden.


Können Bewirtungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?

Aufwendungen für Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass sind mit 70% der Aufwendungen abzugsfähig.

Die Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG genügen und maschinell erstellt und registriert sein. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind nach Art, Umfang, Entgelt und Tag der Bewirtung in der Rechnung gesondert zu bezeichnen, außerdem ist die Angabe aller beteiligten erforderlich.


Wie wird die Anschaffung von Wirtschaftsgütern steuerlich behandelt?

Bei Wirtschaftsgütern muss folgende Unterscheidungen getroffen werden:

  • Anschaffungskosten bis 150 EUR: stellen sofortigen Aufwand dar
  • AK 150,01 EUR – 410 EUR: Wahlrecht zwischen sofortiger Abschreibung und Abschreibung nach Nutzungsdauer
  • AK über 410 EUR: Abschreibung der Anschaffungskosten nach der Nutzungsdauer gemäß der steuerlichen Afa-Tabelle


Was bedeutet Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG?

Es besteht keine Pflicht zur Entrichtung der Umsatzsteuer wenn der Gesamtumsatz im vorangegangen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 EUR  und im laufenden Jahr nicht mehr 50.000 EUR beträgt. Es besteht keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug und zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer. Die Möglichkeit zur Option zur Umsatzsteuer besteht.


Wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist stets folgendermaßen einzureichen und zu bezahlen:

  • am 10. nach Ablauf eines Monats, wenn  die Jahressteuerschuld oder der Überschuss des Vorjahres mehr als 7.500 EUR  betragen hat,
  • am 10. Nach Ablauf des Kalendervierteljahres, wenn die Jahressteuerschuld nicht mehr als 7.500 EUR betragen hat.

Es besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung im einen Monat, das bedeutet bei monatlicher Abgabe der USt-VA allerdings die Festsetzung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Höhe 1/11 der Vorjahressteuerschuld.

Die Umsatzsteuer kann bei einer Vorjahressteuerschuld von nicht mehr als 1.000 EUR auf Antrag als Jahressteuererklärung eingereicht werden.